Die Direktion Kriminalität befasst sich im Wesentlichen mit der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, mit Ausnahme von verkehrsrechtlichen Delikten, die in der Direktion Verkehr bearbeitet werden.
Sie gliedert sich in die folgenden Bereiche:
- Direktionsleitung mit Führungsstelle
- Kriminalkommissariat 1
- Kriminalkommissariat 2
- Kriminalkommissariat Hattingen
- Kriminalkommissariat Ennepetal
Die Erreichbarkeiten der jeweiligen Dienststellen finden Sie unter "Kontakte".
Wenn Sie aufgrund eines Anschreibens Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter erreichen möchten, so nutzen Sie bitte die direkte Durchwahl.In der Regel finden Sie diese auf dem Briefkopf der Polizei EN oben rechts.
Kriminalkommissariat 1
Das KK1 bearbeitet mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter anderem die nachfolgenden Delikte:
- Todesermittlungen
- Branddelikte
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- Umweltdelikte
- Vermisstensachen
- Raubdelikte
- Computerkriminalität
- Falschgelddelikte
- Vermögensdelikte unbarer Zahlungsmittel
- Wirtschaftskriminalität
- Waffendelikte
Kriminalkommissariat 2
Im KK2 bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem die Aufgabenfelder:
- des Zentralen Erkennungsdienstes (unter anderem qualifizierte Spurensuche und -sicherung)
- der zentralen Erfassung von Haftbefehlen
- der Kriminalaktenhaltung
- der Datenstation
sowie - der Kriminalprävention
- des Opferschutzes
Weitere Einzelheiten zur Kriminalprävention und zum Opferschutz finden Sie im Folgenden.
Regional-Kommissariate
Die Kriminalkommissariate in Hattingen und Ennepetal bearbeiten mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter anderem die nachfolgenden Straftaten:
- Einbrüche in Wohnungen, Geschäfte, Firmen, Kraftfahrzeuge
- weitere Diebstähle
- Betrug
- Körperverletzung
- Nachstellung
- Raub (sogenannter Straßenraub)
- Sachbeschädigung
- Häuslichen Gewalt
- Bedrohung
- Beleidigung
Darüber hinaus ermitteln in diesen Kommissariaten speziell geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Straftaten, bei denen Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende als Tatverdächtige in Frage kommen.