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Annahme von E-Rechnungen
Die Annahme von E-Rechnungen ist auch in der KPB EN möglich

Aufgrund der Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU sind die Landesbehörden Nordrhein-Westfalens ab dem 01.04.2020 verpflichtet, E-Rechnungen von Rechnungsstellern aus Deutschland und dem EU-Ausland anzunehmen. Bei der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises wird diese Annahme über die E-Mail-Adresse EPOS.Ennepe-Ruhr-Kreis [at] polizei.nrw.de ermöglicht.

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