Aufgrund der Vorgaben der Richtlinie 2014/55/EU sind die Landesbehörden Nordrhein-Westfalens ab dem 01.04.2020 verpflichtet, E-Rechnungen von Rechnungsstellern aus Deutschland und dem EU-Ausland anzunehmen. Bei der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises wird diese Annahme über die E-Mail-Adresse EPOS.Ennepe-Ruhr-Kreis [at] polizei.nrw.de ermöglicht.
KPB EN, PÖA
Annahme von E-Rechnungen