Der Hintergrund: Durch die Corona-Pandemie ist der Impfpass zum wichtigsten Ausweisdokument geworden, da er den Zutritt zu vielen Bereichen des öffentlichen Lebens garantiert. Kriminelle haben dieses Geschäftsmodell leider schnell erkannt und bieten auf unterschiedlichste Art und Weise ge- oder verfälschte Impfausweise zum Kauf an. Sie nutzen oft in sozialen Netzwerken verbreitete Daten (z.B. die abgebildete Chargennummer des Impfstoffes oder die Anschrift) dazu, Impfpässe zu fälschen und diese im Netz zum Verkauf anzubieten. Der Gesetzgeber hat mit den Änderungen zu den §§ 275 ff StGB reagiert und die Strafbarkeit klar geregelt. Tatsache ist: Nicht nur die Täter begehen eine Straftat, sondern auch die Käufer. Wer einen solchen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich wegen Urkundenfälschung strafbar. Neben Impf- werden ab sofort auch Test- und Genesenendokumentationen unter strafrechtlichen Schutz gestellt.
Was können Sie tun?- Veröffentlichen Sie keine Bilder von Ihrem Impfausweis in den sozialen Medien. Betrüger*innen könnten anhand solcher Bilder gefälschte Impfausweise anfertigen oder dem Paul-Ehrlich-Institut falsche Nebenwirkungen melden.
- Melden Sie Angebote oder Anzeigen von gefälschten Impfausweisen der Polizei und dem Netzwerkbetreiber.
-
Impfabstände: Normalerweise beträgt der Impfabstand bei den mRNA-Imfpstoffen (z.B. von Moderna und BioNTech Pfizer) drei bis sechs Wochen, bei einem Vektor-Impfstoff (z.B. von AstraZeneca) kann der Impfabstand bis zu 12 Wochen betragen. Die meisten gefälschten Impfpässe enthalten zwei Impfungen mit Biontech – das liegt auch daran, dass hier zu Beginn die Etiketten selbst gedruckt werden mussten.
- Impfdatum: Wann wurde die erste Impfung durch wen datiert? Hausärztinnen und Hausärzte impfen erst seit Anfang April 2021. Auch im Impfzentrum können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem Praxisstempel kennzeichnen. Es lohnt die Nachfrage, wo die Kundin oder der Kunde geimpft wurde. Bei gefälschten Pässen sind nicht selten zwei verschiedene Ärztinnen oder Ärzte eingetragen.
- Etiketten: Die Etiketten tragen mittlerweile ein Wasserzeichen und der Impfstoff von Moderna einen 2D-Code. Zu Beginn mussten die Etiketten von den Impfzentren/ Arztpraxen selbst ausgedruckt werden. Hier fällt die Überprüfung schwerer.
- eingelegte Seite: Die Impfpässe sind geheftet („getackert“). Durch Öffnung der Klammern kann eine Originalseite eines anderen Impfpasses eingelegt werden. Verbogene Heftnadeln oder ausgefranste Löcher können ein Indiz dafür sein, dass der Pass einmal auseinandergebaut wurde.
- entwendete Arztstempel: Zwei verschiedene Ärztinnen oder Ärzte in zwei verschiedenen Stadtteilen? Das kommt bei Fälschungen vor, denn oftmals handelt es sich um entwendete Arztstempel. Nicht selten von Praxen, die gar nicht mehr existieren.
- Stiftfarbe und –dicke: Ge- oder verfälschte Pässe werden meist mit unzureichenden Inhalten verkauft. Eine Arztunterschrift ist vorhanden, ein Datum nicht. Dieses muss in diesen Fällen vom Käufer nachgetragen werden. Deshalb überprüfen Sie die Farbe und Dicke des Stiftes. Bei Abweichungen könnte die Möglichkeit der Manipulation bestehen
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter auf der Seite des Landeskriminalamts NRW.
Seien Sie vorsichtig und gehen Sie, gerade in sozialen Netzwerken, stets diskret mit Ihren persönlichen Daten um.